Teilnahmebedingungen

1. Allgemeines

RheinStart ist eine Initiative der RheinEnergie AG, ein in Köln und der rheinischen Region beheimateter, bundesweit aktiver Energiedienstleister und lokaler Trinkwasserversorger. Mit RheinStart fördert die RheinEnergie nachhaltige Projekte in ihrem Grundversorgungsgebieten in Form eines Sponsorings. Die Förderung richtet sich an Projekte, die sich mit den von den Vereinten Nationen festgelegten Nachhaltigkeitszielen befassen und zu einer ökonomischen, ökologischen oder sozialen nachhaltigen Entwicklung beitragen sollen. Zweimal jährlich können sich Teilnahmeberechtigte auf der Förderplattform RheinStart bewerben, präsentieren und finanzielle Mittel bekommen. Alle Projekte haben die Chance, durch die Aktivierung von Unterstützerinnen und Unterstützern in einem Voting ihr Projekt zu finanzieren. RheinEnergie stellt für die zehn Projekte mit den meisten Stimmen Sponsorengelder in Höhe von bis zu 3.000 Euro je Projekt zur Verfügung. Zusätzlich bietet RheinEnergie die RheinStart Crowd zur Projektförderung durch Crowdfunding.

Unser Unternehmen trägt in Köln und in der Region maßgeblich zur nachhaltigen Entwicklung bei: Als regionaler Energie- und Trinkwasserversorger, als generationengerechtes, kommunales Unternehmen, als wichtiger, sozialer Arbeitgeber, als Stifter und Träger dreier gemeinnütziger Stiftungen und als Förderer von Vereinen. Wir haben „RheinStart“ im Rahmen unseres Klimaschutzprogramms „Energie & Klima 2030“ ins Leben gerufen. Seit 2007 betreiben wir dieses Programm mit dem Ziel, dem voranschreitenden Klimawandel entgegenzuwirken und die Energiewende aktiv mitzugestalten. Hauptziele des Programms sind der verstärkte Ausbau Erneuerbarer Energien sowie der Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung. Auf diese Weise sollen ressourcenschonende und klimafreundliche Nutzungen in der Region gefördert werden und Energie effizienter genutzt werden. Mit RheinStart legen wir unseren Fokus gezielt auf die lokale Umsetzung ausgewählter Projekte, die sich mit einer nachhaltigen Entwicklung in ihren drei Dimensionen – der wirtschaftlichen, der sozialen und der ökologischen – beschäftigen. Damit unterstützen wir eine globale Bewegung und nehmen gemeinsam mit Vereinen und privaten Initiativen Verantwortung unmittelbar vor Ort wahr.

2. Teilnahmebedingungen

2.1 Teilnahmeberechtigung:

  1. Mit der Bewerbung erklären sich die Teilnehmer mit den Teilnahmebedingungen in vollem Umfang einverstanden. Die Teilnahmebedingungen gelten neben allen im Rahmen der gesamten Ausschreibung dargestellten Regelungen und Beschreibungen.

  2. Bewerben können sich Projekte, die in Bezug zu den sieben ausgewählten nachhaltigen Entwicklungsziele stehen:
    • SDG 4 - Hochwertige Bildung,
    • SDG 6 - Sauberes Wasser und sanitäre Einrichtungen,
    • SDG 7 - Bezahlbare und saubere Energie,
    • SDG 9 - Industrie, Innovation und Infrastruktur,
    • SDG 11 - Nachhaltige Städte und Gemeinden,
    • SDG 12 - Nachhaltiger Konsum und Produktion oder
    • SDG 13 - Maßnahmen zum Klimaschutz.

  3. Teilnahmeberechtigte (nachfolgend: Teilnehmende genannt) sind:
    • Einrichtungen der formalen, nonformalen und informellen Bildung, insbesondere allgemeine und berufsbildende Schulen, Kindergärten und außerschulische Einrichtungen,
    • eingetragene Vereine sowie
    • Initiativen, die sich dem Gemeinwohl verpflichtet haben,
    • gemeinnützige Organisationen und
    • gemeinwohlorientierte Privatinitiativen.
    • Start-ups (Existenz-/Unternehmensgründer), die auf innovative Weise Lösungen für Umwelt, Ökologie und Nachhaltigkeit entwickeln. Diese sollten dabei nicht ausschließlich wirtschaftliche Zwecke verfolgen.

    Alle Projekte müssen im Grundversorgungsgebiet der RheinEnergie umgesetzt werden oder ihren Nutzen entfalten (siehe aufgeführte Gebiete in der Karte).

  4. Nicht teilnahmeberechtigt sind
    • Projekte, deren Umsetzung ausschließlich der Unterstützung einer Einzelperson dient, die rein wirtschaftliche Zwecke verfolgen und keine Gemeinnützigkeit/Gemeinwohl verfolgen.
    • Teilnehmende, die bereits einmal im Kalenderjahr gewonnen haben, sind für die folgende Votingrunde ausgeschlossen.
    • Teilnehmende, die dreimal im Voting gewonnen haben, sind vom Voting-Wettbewerb ausgeschlossen.
    • Ebenso ausgeschlossen sind Teilnehmende mit Projekten, die in vergangenen Runden gewonnen haben und sich inhaltlich nicht wesentlich von diesen abgrenzen.
    • Politische Parteien und ihnen nahestehende Organisationen.
    • Vereine, Institutionen oder Einrichtungen mit religiöser oder politischer Ausrichtung, die verfassungsschutzrechtlich behandelt werden oder bei denen Zweifel an ihrer Grundgesetzkonformität bestehen.
    • Vereine, Institutionen und Projekte, die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze verstoßen, pornographisch, rassistisch oder diskriminierend wirken oder in anderer Weise dem Ruf oder dem Ansehen der RheinEnergie schaden können.


  5. Jedes Projekt wird von einem vertretungsberechtigten Vereinsvorstand, Koordinator oder Projektleiter gegenüber der RheinEnergie AG vertreten, dieser ist für die RheinEnergie AG der autorisierte Ansprechpartner. Die Projektpartner erteilen ihm entsprechende Vollmachten, in ihrem Interesse gegenüber der RheinEnergie AG zu handeln. Der Ansprechpartner versichert, bevollmächtigt zu sein. Der Ansprechpartner versichert, dass die von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß erfolgen.

  6. Zur Teilnahme dürfen nur konkrete Projekte eingestellt werden, die innerhalb von zwölf Monaten nach Zusage des Sponsorings umgesetzt werden und noch nicht begonnen haben.

  7. Die RheinEnergie AG stellt je Votingrunde einen Betrag von maximal 30.000 Euro als Sponsoringbetrag zur Verfügung. Pro Votingrunde können zehn Projekte eine Förderung von maximal 3.000 Euro erhalten. Die Projekte mit den meisten Votingstimmen gewinnen. Ausschlaggebend ist die Platzierung in der Bestenliste nach Votingende. Teilnehmende können maximal ein Projekt je Sponsoringrunde auf der Plattform veröffentlichen.

2.2 Bewerbung/ Entscheidungsfindung:

  • Die Bewerbung erfolgt ausschließlich auf www.rheinstart.org. Dort ist der Teilnehmende sowie das geplante Projekt und die Verwendung der Gelder zu beschreiben sowie alle geforderten Dokumente/ Nachweise hochzuladen. Dieser Bewerbungsschritt erfolgt nichtöffentlich. Teilnehmende dürfen lediglich einmal von einer vertretungsberechtigten Person registriert werden. Die Bewerbungsunterlagen werden durch die RheinEnergie auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft. Die Beurteilung und Entscheidung über die Teilnahme erfolgt durch die RheinEnergie gemäß der Teilnahmebedingungen und liegt im Ermessen der RheinEnergie.

  • Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme an RheinStart besteht nicht. Nach positiver Prüfung erfolgt die Veröffentlichung auf der Homepage sowie die Freischaltung auf der Internetseite. Zusätzlich erhalten Teilnehmende nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung der Unterlagen eine E-Mail, die das Ergebnis der Prüfung mitteilt.

  • Zweimal jährlich findet ein Bewerbungsaufruf statt. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen fristgerecht am Ende der Bewerbungsphase eingestellt sein, damit sie berücksichtigt werden. Stichtag ist der jeweils letzte Tag der Bewerbungslaufzeit. Bewerbungen, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht vollständig vorliegen, werden nicht berücksichtigt.

  • Die Votingphase beträgt eine Woche, nur in dieser Zeit kann für das Projekt gevotet werden. Das Voting erfolgt über Emails mit Verifizierung und/oder Votingcodes. Jede natürliche Person darf einmalig abstimmen (weitere Angaben dazu siehe "Spielregeln").

  • Die zehn Projekte die die meisten Stimmen auf ihr Projekt vereinen können, werden mit einem Betrag von bis zu 3.000 Euro finanziell durch ein Sponsoring der RheinEnergie unterstützt. Nach Ende der Votingphase teilt die RheinEnergie allen Teilnehmenden via Email den Ausgang des Votings mit.

2.3 RheinStart Crowd:

  • Das Crowdfunding ist als zusätzliches Angebot zu verstehen und die Teilnahme ist freiwillig. RheinEnergie behält sich die Durchführung eines Crowdfundings vor und informiert hierüber rechtzeitig über www.rheinstart.org. Die RheinEnergie stellt für die RheinStart Crowd weitere Sponsoringgelder zur Verfügung.

  • Für das Crowdfunding arbeitet die RheinEnergie AG mit der fairplaid GmbH zusammen, die die Projektteilnehmer individuell berät und bei der Crowdfunding-Kampagne aktiv unterstützt. Außerdem stellt die fairplaid GmbH die technische Infrastruktur für die RheinStart Crowd.

  • Wenn das Crowdfunding genutzt wird gelten die AGBs der RheinStart Crowd. Im Crowdfunding können Gelder von Unterstützern gesammelt werden. Dafür gibt es auf der RheinStart Crowd einen Warenkorb zur Abwicklung der Gelder.

  • Werden keine Spenden gesammelt oder das Fundingziel wird nicht erreicht, verfällt das Sponsoring der RheinEnergie und es entstehen keine weiteren Forderungen. Die gesammelten Spenden werden rückabgewickelt.

  • Wird das Fundingziel erreicht, wird eine Servicegebühr fällig. Alle Infos dazu sind auf der RheinStart Crowd dokumentiert. Die Auszahlung der Crowdfunding-Summe wird entsprechend der Bedingungen der RheinStart Crowd über das Treuhandkonto bei der Secupay AG veranlasst. Siehe hierzu auch auf der RheinStart Crowd. Die Sponsoringgelder der RheinEnergie in der RheinStart Crowd, werden nur bei Erreichen des Fundingziels fällig. Wird das Fundingsziel erreicht, muss die Summe der Gutschrift auch in Form eines Sponsorings spätestens 12 Wochen nach erfolgreichem Crowdfunding bei der RheinEnergie in Rechnung gestellt werden. Die Zahlung erfolgt auf das vom Teilnehmenden angegebene Konto.

2.4 Auszahlung:

  • Die zehn Votinggewinnenden (= Bestenliste) müssen den Sponsoringbetrag spätestens zwölf Wochen nach erfolgter Zusage bei der RheinEnergie in Rechnung stellen. Hierfür müssen die Gewinnenden selbst noch keine Unkosten gehabt haben. Die Zahlung der Sponsoringsumme erfolgt nach Rechnungseingang auf das vom Gewinnenden angegebene Konto.

  • Der Gewinnende verpflichtet sich, die Sponsoringgelder innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nach erfolgter Sponsorenzusage für den angegebenen Zweck zu verausgaben.

  • RheinEnergie behält sich vor, Dokumente und Belege zur Projektumsetzung stichprobenartig von den Gewinnenden anzufordern. Die zweckentsprechende Mittelverwendung muss in diesen Fällen durch Verwendungsnachweise (Belege) nachgewiesen werden können. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit für den Gewinnenden, die Belege und Zahlungsnachweise rechtskonform mindestens fünf Jahre aufzubewahren.

  • Bei missbräuchlicher Mittelverwendung durch den Zuwendungsempfangenden bleibt eine Rückforderung der bereits ausgezahlten Mittel vorbehalten. Bereits geleistete Zahlungen werden für den Fall, dass keine Umsetzung innerhalb von zwölf Monaten erfolgt, zurückgefordert.

  • Der Zuwendungsempfangende ist verpflichtet, die RheinEnergie über Änderungen des Projekts, die gegenüber den Angaben der Projekteinreichung eintreten, unverzüglich zu informieren.

2.5 Persönlichkeitsrechte/ Urheberrechte

Mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen bestätigen die Teilnehmenden, dass die eingereichten Unterlagen/ Fotos keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere dass keine Persönlichkeitsrechte und Urheberrechte verletzt werden. Die Teilnehmenden sind dafür verantwortlich, dass alle Personen, die auf Bildern zu sehen sind, ihr Einverständnis zur Nutzung, insbesondere zur Veröffentlichung der Bilder gegeben haben. Die Teilnehmenden stimmen zu, dass die überlassenen Unterlagen und Dokumente (einschließlich Abbildungen) im Rahmen von "RheinStart" zur Veröffentlichung der Inhalte und Nennung und Bezeichnung der Teilnehmenden, auch in der begleitenden Presse- und Medienarbeit durch die RheinEnergie/RheinStart genutzt werden darf.

2.6 Gegenleistung:

Die Teilnehmenden, die das Sponsoring gewinnen, verpflichten sich in ihren sozialen Netzwerken (Instagram, Facebook, LinkedIn, o.ä.) auf der Webseite und/oder in Publikationen über die Unterstützung zu berichten. Dies kann mit dem RheinEnergie-Logo oder der RheinStart-Gewinnauszeichnung über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr an prominenter Stellen erfolgen. Erfolgt kein Hinweis auf die Unterstützung, kann die RheinEnergie die Auszahlung der Sponsoringsumme verweigern oder zurückfordern. Wird der Hinweis vorzeitig entfernt, behält sich die RheinEnergie vor, die anteilige Rückzahlung der Sponsoringsumme zu verlangen. Die Teilnehmenden weisen der RheinEnergie die Sponsoringgegenleistung unaufgefordert nach, z.B. mittels des Formulars auf der Plattform oder per Email (Link bzw Email- Adresse).

2.7 pflichtgemäßes Verhalten:

RheinEnergie behält sich das Recht vor, Organisationen oder Personen von der Teilnahme auszuschließen, bei denen der erhebliche Verdacht besteht, die Aktion in unrechtmäßiger Art und Weise zu beeinträchtigen, falsche Angaben zu machen, sich unerlaubter Hilfsmittel zu bedienen oder sich durch Manipulationen in sonstiger Weise unberechtigt Vorteile zu verschaffen, indem sie beispielsweise unter Vorspiegelung falscher Tatsachen an der Aktion teilnehmen oder in sonstiger Weise die Aktion negativ oder entgegen der Teilnahmebedingungen beeinflussen.

2.8 Branchenexklusivität:

Die Teilnehmenden sichern der RheinEnergie zu, dass sie mit keinem anderen Unternehmen in der Energieversorgung eine Sponsoring-Vereinbarung für das gevotete Projekt abgeschlossen haben.

2.9 Rücktritt

Im Falle eines Rücktritts von der Bewerbung genügt eine E-Mail der Teilnehmenden an die RheinEnergie. Etwaige Votes verlieren ihre Gültigkeit und werden bei einer Neuanmeldung nicht mehr gezählt.

3. Eigentumsrechte bei beschafften Gütern:

Bewegliche Sachen, die mit den bewilligten Mitteln erworben werden, gehen in das Eigentum der Teilnehmenden über. Wenn sie 24 Monate nach Beendigung des Projektes nicht mehr benötigt werden, können sie veräußert werden.

4. Aussetzung des Wettbewerbs:

Die RheinEnergie behält sich vor, RheinStart/RheinStartCrowd und die dargestellten Teilnahmebedingungen teilweise oder in Gänze jederzeit zu ändern, ganz oder zeitweise zu beenden.

5. Haftungsbeschränkungen:

Die Teilnehmenden sind verantwortlich für die Einhaltung einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen, behördlicher Anordnungen und Sicherheits-, Unfallverhütungs- und Umweltschutzvorschriften. Sie verpflichten sich, Regeln und Konventionen einzuhalten, die in den jeweiligen Geschäftsgebieten gelten oder als Standards guter betrieblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Praxis angesehen werden. Die RheinEnergie AG steht nicht ein für Schäden, die aus der Durchführung des gesponserten Projekts entstehen. Sollte sie für solche Schäden von dritter Seite haftbar gemacht werden, halten Teilnehmende sie schadlos.

6. Rechtsweg:

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

7. Datenschutzbestimmungen:

Die RheinEnergie AG beachtet beim Umgang mit personenbezogenen Daten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere die Vorschriften der EU-Datenschutz-Grundverordnung. Durch die Teilnahme an RheinStart/RheinStartCrowd erklären sich die Teilnehmenden ausdrücklich damit einverstanden, dass die RheinEnergie AG die erforderlichen Daten für die Abwicklung der Aktion speichern und mit der Durchführung beauftragten Partnern zugänglich machen dürfen. Es steht den Teilnehmenden jederzeit frei, per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten. Die Ausführliche Datenschutzerklärung zu dieser Website finden Sie unter folgendem Link: www.rheinstart.org/datenschutz